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   BGH, 26.05.1988 - III ZB 8/88   

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https://dejure.org/1988,5472
BGH, 26.05.1988 - III ZB 8/88 (https://dejure.org/1988,5472)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1988 - III ZB 8/88 (https://dejure.org/1988,5472)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1988 - III ZB 8/88 (https://dejure.org/1988,5472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Antrag auf erneute Verlängerung der Frist durch Prozessbevollmächtigten am letzten Tag vor Fristende

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 82/86

    Verlängerung - Fristverlängerung - Berufungsbegründungsfrist - Berufung -

    Auszug aus BGH, 26.05.1988 - III ZB 8/88
    Der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten durfte sich nicht darauf verlassen, daß seinem am letzten Tag der bereits verlängerten Frist gestellten Antrag auf erneute Verlängerung stattgegeben werden würde (vgl. BGH Beschl. v. 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 1 = FamRZ 1987, 58 = VersR 1987, 261 m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZB 126/89

    Wirksamkeit einer Fristverlängerung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleibt der Rechtsmittelführer nämlich mit dem Risiko belastet, daß der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens die Fristverlängerung ablehnt, was insbesondere für den hier vorliegenden Fall eines zweiten Verlängerungsantrages gilt (vgl. BGH Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 und vom 26. Mai 1988 - III ZB 8/88 = BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 1 und 2).
  • BGH, 04.12.1997 - V ZB 26/97

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung eines

    Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit einer Fristverlängerung rechnen dürfen (BGH, Beschl. v. 8. Oktober 1986, IVb ZB 82/86, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 1; Beschl. v. 26. Mai 1988, III ZB 8/88, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 2; Beschl. v. 2. November 1989, III ZB 49/89, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 4).
  • BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren - jedenfalls grundsätzlich - nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (Beschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 1 = VersR 1987, 261; Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - III ZB 8/88 = BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 2, jeweils m. w. Nachw.).
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